Aussschuss für Stadtenentwicklung berät über unberechtigten Fahrzeugverkehr in der Fußgängerzone

Veröffentlicht am 24.01.2015 in Kommunalpolitik

In seiner jüngsten Sitzung vom 22.01.2015 beriet der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (AfSt) u.a. über den in der Fußgängerzone verstärkt festgestellten, teilweise unberechtigten Kraftfahrzeugverkehr.

Die in der Verwaltungsvorlage vorgesehenen möglichen Maßnahmen wie Schranken oder Poller wurden vom Ausschuss zum jetzigen Zeitpunkt einvernehmlich abgelehnt.

Hierüber berichtet auch die heutige Ausgabe der WR/WP (siehe).

Der Ausschussvorsitzende Theo Bicking (SPD-Fraktion) dankte nun per E-Mail allen Beteiligten für die angeregte Diskussion und ging noch auf einige zu berücksichtigende Punkte wie z.B. den Verkehr durch Lieferdienste ein.

Lesen Sie hier seine Mail...

 

Liebe  Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Verwaltungsmitarbeiter im Ausschuss für Stadtentwicklung!

Bitte erlauben Sie mir noch einige Anmerkungen zur jüngsten Sitzung, die dank Ihrer sachgerechten humoraffinen Mitarbeit sehr konstruktiv verlaufen ist. Meine Lapsus linguae vergessen wir also besser. 

Ich möchte nochmals auf die Verkehrszählungen (und das anstehende Workshop) zurückkommen. Was die erhöhte Zahl der zweiten Zählung betrifft, nach der ersten Zählung haben sich ja z.B. zwei Lieferdienste der Imbisslokale entwickelt. Unterstellt das diese täglich acht Stunden ausliefern und stündlich vier Ausliefer-Fahrten absolvieren, ergibt das 64 Fahrten mal Hin-rück zwei Frequenzen, mal 6 Wochentage, mal zwei Firmen, macht 768 Frequenzen wöchentlich, alleine für die beiden Lieferdienste. 

Exakt verifiziert sind diese Zahlen nicht, sie sind unterstellt, wie eben auch die Zahlen der Vorlage zu den Nichtberechtigten Frequenzen. Der in der Verwaltungsvorlage unterstellte Handlungsbedarf bezieht sich auf "Nicht-Vollzug" gesetzlicher Bestimmungen.

Was das damit verbundene "Offizialdelikt" betrifft, also das Vergehen (strafbewehrt) die FUZO unberechtigt zu befahren, das es lt. Vorlage zu verfolgen (Polizeisache) und notfalls baulich zu unterbinden gälte. So muss beispielsweise fest gehalten werden das die Aufsicht (Ordnungsamt) das Dauerparken der beiden Lieferdienste, auf den Fussgängerflächen außerhalb der Fahrbahn und außerhalb den Parkflächen der Fuzo, seit Jahren duldet. 
Sie duldet zudem die regelmäßige, lebensübliche Belieferung zwischen 22.00 und 07.00 in die Fuzo durch Lieferanten zu den Anliegern.

Sie duldet weiterhin das dazu formal nicht berechtigte Anwohner/Anlieger während dieser Zeiten in die Fuzo hineinfahren. Sei es, um ihre Einkäufe und die lebensüblichen notwendigen Transporte zu erledigen, oder um mit Gepäck *Reisen anzutreten oder von Reisen zurück zu kehren. Anstelle von "ungesetzlichen" Duldungen sind jedoch praktikable Regelungen immer vorzuziehen.

Lt. FNP Leitbild wollen wir im Älteren Menschen im Kernbereich Qualitäten des Lebens im Alter verstärkt anbieten. Folgendes kann ich rund um die Uhr beobachten. Anwohner oder Anlieger mit Handicap, Behinderte, sind regelmässig gezwungenermaßen angewiesen auf Fahrzeuge oder/und Assistenz Dritter, um zur Wohnung oder zum Anliegen (Arzt,Apotheke-n -Notdienste) zu gelangen. Sie können das, hier bei uns, mehrheitlich nicht über die in anderen Fuzo üblichen Rückraumanbindungen, die fehlen nun mal.

Für Nicht-Anwohner welche die Arztpraxen, Krankenkassen und Apotheken aufsuchen müssen, gilt das zuvor Konstatierte gleichermaßen. Dem Gesundheitsbereich der FUZO kommt von Jahr zu Jahr, dankenswerterweise, eine wachsende Bedeutung zu. Unter demographischen Gesichtspunkten kann das nur noch mehr werden. Dies kompensiert Zentrumsfunktional teilweise die abgestorbenen Handelsgeschäfte.

Wir müssen also den Gesundheitsbereich berücksichtigen und weiter stärken, in dem wir auf dessen Belange Rücksicht nehmen. Wir müssen also das Gespräch mit mit Jenen Akteuren führen. Wie der Ausschuss bereits Herrn Schilling beauftragt hat,  die Gründe für den Wechsel von Geschäften zu hinterfragen, so gilt das um so mehr für diese wachsende Branche.

Der Rat hat um das, topografisch erzwungene, Manko dieser Fuzo gewusst. Der Rat hat der Problematik bereits selektiv Rechnung getragen, soweit es über die Fuzo erreichbare Stellplätze betrifft. Aufgabe der Verwaltung wäre es gewesen, die dazu dienlichen Regelungen zu organisieren. Das ist unterblieben oder unfertig geblieben. Deswegen die diversen Duldungen. Politik und Verwaltung haben da noch etwas vor der Brust. 

Wenn nachgedacht wird, was unbedingt richtig ist, wie die Funktion des Zentralen Versorgungsbereiches (incl. Fuzo) unserer Stadt verbessert werden kann, so muss das seriös unter allen relevanten Gesichtspunkten geschehen. Dazu zählen auch die Belange der dort (noch) lebenden Anwohner und Anlieger. Das gilt übrigens für ganz Deutschland: ab in die Mitte,.....

Zunächst müssen die Inhalte des "Intregrierten Handlungskonzepts" formuliert und beantragt sein. Daran arbeiten wir alle am 31.01. erneut gemeinsam weiter. Weiterhin müssen die Auswirkungen von Berlet in der Praxis bekannt sein. All das bedarf der laufenden Beobachtung und der mit Zahlen untermauerten Verifizierung. Darin kommt den Frequenzen und Wegen der Fußgänger, wie denen der Fahrzeuge sowohl spezifisch, wie Mengenmäßig größte Bedeutung zu.

Mit herzlichem Dank für Ihre Geduld und die in Anspruch genommene Aufmerksamkeit, verbleibt, optimistisch, Ihr

Theodor Bicking

*Hotels in Fuzos gelegen dürfen, nahezu überall, regelmäßig von Gästen angefahren werden.